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Autor: Thomas Oelerich

Wiederbelebung und Stärkung des Völkerrechts (von Stefanie Wahl, Fulda)

Internationales Recht, das die Kraft des Rechts dem Recht des Stärkeren entgegensetzt, war schon eine Vision der Pazifist*innen Anfang des 20. Jahrhunderts. Mit der Charta der Vereinten Nationen begann eine Ära deren Ziel das friedliche Zusammenleben der Völker und letztlich der Menschen ist.

Der Bruch internationalen Rechts zeigt exemplarisch die Herausforderungen vor denen Friedenspolitik heute steht. Die jüngsten Verstöße reichen von der Invasion des NATO Mitglieds Türkei in Nordsyrien, über die gezielte Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani durch einen Luftangriff der USA im Irak, bis zur Zurückweisung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen. Der Ausschluss Russlands aus der G8-Vereinigung der großen Industrienationen aufgrund der Annexion der Krim, zeigt die Möglichkeiten aber auch die Folgewirkungen von Sanktionen gegen Völkerrechtsbruch. Viele Palästinenser*innen dagegen resignieren angesichts der anhaltenden Besatzung, weil wichtige UN-Resolutionen ihre Forderungen unterstützen, in ihrem Alltag aber keine Anwendung finden.

Wir erleben immer wieder Situationen, in der Staaten eigene Völkerrechtsbrüche als legitimes Verhalten ansehen. Dies immer wieder als Verstoß gegen den Geist des Friedens und damit gegen die Ächtung des Krieges durch die Charta der Vereinten Nationen zu benennen, ist eine wichtige Aufgabe der Friedensbewegung. Die Erosion etablierter internationaler Regeln schwächt internationale Institutionen und wiegt umso schwerer angesichts der Entwicklung von Kriegen und Konflikten weltweit. Eine Umkehr zum Frieden bedeutet unbedingt die Wiederbelebung und Stärkung des Völkerrechts. Immer wieder aufs Neue müssen wir dafür kämpfen, dass internationales Recht in lokales Recht umgesetzt wird. Dafür lohnt es sich zu streiten. Auch während der FriedensDekade.

Stefanie Wahl ist Bundesvor­sitzende der katholischen Friedens­bewegung pax christi, die für Menschenrechte und Völkerrecht eintritt und so zu einer Kultur des Friedens beitragen möchte. Die Theologin arbeitet als politische Referentin beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Fulda.

 

Wiederbelebung und Stärkung des Völkerrechts (von Stefanie Wahl, Fulda)

Internationales Recht, das die Kraft des Rechts dem Recht des Stärkeren entgegensetzt, war schon eine Vision der Pazifist*innen Anfang des 20. Jahrhunderts. Mit der Charta der Vereinten Nationen begann eine Ära deren Ziel das friedliche Zusammenleben der Völker und letztlich der Menschen ist.

Der Bruch internationalen Rechts zeigt exemplarisch die Herausforderungen vor denen Friedenspolitik heute steht. Die jüngsten Verstöße reichen von der Invasion des NATO Mitglieds Türkei in Nordsyrien, über die gezielte Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani durch einen Luftangriff der USA im Irak, bis zur Zurückweisung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen. Der Ausschluss Russlands aus der G8-Vereinigung der großen Industrienationen aufgrund der Annexion der Krim, zeigt die Möglichkeiten aber auch die Folgewirkungen von Sanktionen gegen Völkerrechtsbruch. Viele Palästinenser*innen dagegen resignieren angesichts der anhaltenden Besatzung, weil wichtige UN-Resolutionen ihre Forderungen unterstützen, in ihrem Alltag aber keine Anwendung finden.

Wir erleben immer wieder Situationen, in der Staaten eigene Völkerrechtsbrüche als legitimes Verhalten ansehen. Dies immer wieder als Verstoß gegen den Geist des Friedens und damit gegen die Ächtung des Krieges durch die Charta der Vereinten Nationen zu benennen, ist eine wichtige Aufgabe der Friedensbewegung. Die Erosion etablierter internationaler Regeln schwächt internationale Institutionen und wiegt umso schwerer angesichts der Entwicklung von Kriegen und Konflikten weltweit. Eine Umkehr zum Frieden bedeutet unbedingt die Wiederbelebung und Stärkung des Völkerrechts. Immer wieder aufs Neue müssen wir dafür kämpfen, dass internationales Recht in lokales Recht umgesetzt wird. Dafür lohnt es sich zu streiten. Auch während der FriedensDekade.

Stefanie Wahl ist Bundesvor­sitzende der katholischen Friedens­bewegung pax christi, die für Menschenrechte und Völkerrecht eintritt und so zu einer Kultur des Friedens beitragen möchte. Die Theologin arbeitet als politische Referentin beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Fulda.

 

 

„Es ist ein Grundrecht sich dem Töten zu verweigern.“ (von Friedemann Müller, Hermannsburg)

In der DDR habe ich selbst den Wehrdienst total verweigert, bin also auch nicht zu den Bausoldaten gegangen. Denn der Dienst als Bausoldat war ein militärischer Ersatzdienst. Ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gab es nicht. Im Ersten Weltkrieg galten Kriegsdienstverweigerer als psychisch krank und mussten fronttauglich gemacht werden. Im Zweiten Weltkrieg wurden sie als „Wehrkraftzersetzer“ mit der Todesstrafe bedroht. Unmittelbar nach diesen Kriegen setzten sich dann Friedens- und Frauengruppen für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, festgeschrieben im Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland, ein. Damit war Westdeutschland weltweit das erste Land, welches das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes zum Grundrecht erklärte (GG Artikel 4,3). Heute wird es in vielen Staaten der Welt, zumindest formal anerkannt.

Dennoch werden nach wie vor in vielen Ländern, wie zum Beispiel der Türkei, Aserbaidschan, Südkorea oder auch den USA Kriegsdienstverweigerer diskriminiert und verhaftet. Hier ist Solidarität gefragt. Auch in Deutschland gibt es, obwohl die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, nach wie vor Kriegsdienstverweiger*innen. 2017 wurden 174 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt. Längst nicht jeder Antrag wird anerkannt. Anders als in anderen Berufen können Soldat*innen eben nicht einfach ihren Job kündigen. Auch hier muss also das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung durchgesetzt werden.

Kriegsdienstverweigerung ist UMKEHR ZUM FRIEDEN. Es geht darum, der Logik der Gewalt und des Tötens, die Logik der Gewaltfreiheit und Versöhnung entgegen zu setzen. Darüber muss man reden, vor allem aber muss man tun, was als richtig erkannt wird. In meiner Erklärung vom 02.03.1988 zur Verweigerung des Wehrdienstes, die sich in meinen Stasi-Unterlagen befand, schrieb ich: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg. 5,29) und weiter: „In meiner Entscheidung drückt sich meine Hoffnung und Sehnsucht nach Frieden aus und deutet sich der Weg an, den ich dahin sehe. Ich hoffe, dass dies, wenn auch nicht verstanden, so doch akzeptiert wird.“ Als deutliches Zeichen gegen Militarisierung und Krieg gilt es, gerade wenn das Recht des Stärkeren wieder für manche attraktiv geworden ist und Geld wie nie zuvor für Rüstung ausgegeben wird, das Bewusstsein wach zu halten: Es ist ein Grundrecht sich dem Töten zu verweigern.

Friedemann Müller, Dipl.-­Religionspädagoge, viele Jahre als Jugend­referent tätig, ­heute ­Theologischer Studienleiter im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg

 

„Es ist ein Grundrecht sich dem Töten zu verweigern.“ (von Friedemann Müller, Hermannsburg)

In der DDR habe ich selbst den Wehrdienst total verweigert, bin also auch nicht zu den Bausoldaten gegangen. Denn der Dienst als Bausoldat war ein militärischer Ersatzdienst. Ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gab es nicht. Im Ersten Weltkrieg galten Kriegsdienstverweigerer als psychisch krank und mussten fronttauglich gemacht werden. Im Zweiten Weltkrieg wurden sie als „Wehrkraftzersetzer“ mit der Todesstrafe bedroht. Unmittelbar nach diesen Kriegen setzten sich dann Friedens- und Frauengruppen für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, festgeschrieben im Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland, ein. Damit war Westdeutschland weltweit das erste Land, welches das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes zum Grundrecht erklärte (GG Artikel 4,3). Heute wird es in vielen Staaten der Welt, zumindest formal anerkannt.

Dennoch werden nach wie vor in vielen Ländern, wie zum Beispiel der Türkei, Aserbaidschan, Südkorea oder auch den USA Kriegsdienstverweigerer diskriminiert und verhaftet. Hier ist Solidarität gefragt. Auch in Deutschland gibt es, obwohl die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, nach wie vor Kriegsdienstverweiger*innen. 2017 wurden 174 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt. Längst nicht jeder Antrag wird anerkannt. Anders als in anderen Berufen können Soldat*innen eben nicht einfach ihren Job kündigen. Auch hier muss also das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung durchgesetzt werden.

Kriegsdienstverweigerung ist UMKEHR ZUM FRIEDEN. Es geht darum, der Logik der Gewalt und des Tötens, die Logik der Gewaltfreiheit und Versöhnung entgegen zu setzen. Darüber muss man reden, vor allem aber muss man tun, was als richtig erkannt wird. In meiner Erklärung vom 02.03.1988 zur Verweigerung des Wehrdienstes, die sich in meinen Stasi-Unterlagen befand, schrieb ich: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg. 5,29) und weiter: „In meiner Entscheidung drückt sich meine Hoffnung und Sehnsucht nach Frieden aus und deutet sich der Weg an, den ich dahin sehe. Ich hoffe, dass dies, wenn auch nicht verstanden, so doch akzeptiert wird.“ Als deutliches Zeichen gegen Militarisierung und Krieg gilt es, gerade wenn das Recht des Stärkeren wieder für manche attraktiv geworden ist und Geld wie nie zuvor für Rüstung ausgegeben wird, das Bewusstsein wach zu halten: Es ist ein Grundrecht sich dem Töten zu verweigern.

Friedemann Müller, Dipl.-­Religionspädagoge, viele Jahre als Jugend­referent tätig, ­heute ­Theologischer Studienleiter im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg

 

Nicht nachlassendes Erinnern und tätiges Erschrecken (von Dagmar Pruin, Berlin)

Das gesellschaftliche Klima in Deutschland ist nicht nur belastet, wie es in vielen auch kirchlichen Verlautbarungen zu lesen ist. Es steht mehr auf dem Spiel und verlangt von uns die Bündelung aller unserer Kräfte, um Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und jeglicher Form von Rassismus entgegenzutreten.

Wer der Friedenskraft der christlichen Religion vertrauen möchte – und das ist die Grundlage all unserer Arbeit – muss sich mit der Gewaltgeschichte unserer Religion auseinandersetzen. Nur so können die Gefährdungspotentiale erkannt werden, die der theologischen Rede vom Frieden innewohnen können und nur dann ist auch ein tragfähiger interreligiöser Dialog möglich.

In den Zeitraum der diesjährigen FriedensDekade fällt der 9. November, der Tag an dem 1938 Jüd*innen ermordet wurden, an dem die Synagogen brannten und die Rollen der Heiligen Schrift auf unseren Straßen zertreten wurden. Dieser Tag erinnert uns daran, dass wir als Christ*innen gerade nicht vor Verführungen gefeit sind – im Gegenteil. Wir sind immer auch ein Teil des Problems, nicht nur der Lösung. Die Erinnerung an den 9. 11., muss zunächst zweckfrei sein, denn es geht darum, den Ermordeten eine Stimme zu geben. Doch ruft dieses Erinnern dann aber auch zur Tat. Denn es zwingt uns zu der Frage, welche Handlungsoptionen bestanden hätten, um das System des Nationalsozialismus zu beenden und führt von daher dann auch folgerichtig in die heraus­fordernde Gegenwart.

Wir wissen, wo wir geschwiegen haben, wir wissen, wo wir den Anfängen nicht gewehrt haben und Ausgrenzungen hingenommen und vorangetrieben haben und wo wir heute schweigen. Wir wissen, dass wir das Ruder heute herumreißen können. Aber das müssen wir jetzt um Gottes Willen auch tun – denn es steht viel auf dem Spiel!

Dagmar Pruin ist Pfarrerin und war bis Ende August Co-Geschäftsführerin von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Sie ist designierte Präsidentin von Brot für die Welt.

 

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